Herzlich Willkommen auf dem Hinweisgeberportal von MUSTERUNTERNEHMEN

Helfen Sie mit bei der Förderung der Compliance und Unternehmenskultur und nutzen Sie unser System für die vertrauliche oder anonyme Abgabe von Hinweisen zu Missständen oder Verstößen

1. Worum geht es?


Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz setzt die sogenannte Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in Deutschland um. Es zielt darauf ab, Personen zu schützen, die gesetzes- und regelwidrige Handlungen innerhalb von Unternehmen oder Behörden melden. Wenn Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit in MUSTERUNTERNEHMEN auf solche Missstände und Verstöße aufmerksam werden, bitten wir Sie, diese nicht für sich zu behalten, sondern sich an Ihre:n Vorgesetzte:n, die Geschäftsführung oder an die im Zuge des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle von MUSTERUNTERNEHMEN zu wenden. Als hinweisgebende Person steht es Ihnen frei, sich an unser Unternehmen insbesondere an die interne Meldestelle zu wenden, oder den Weg über eine externe Meldestelle zu wählen. 

Eine Meldung ermöglicht uns, Vorfälle zu erkennen, aufzuklären und abzustellen. Uns ist bewusst, dass derartige Meldungen für Mitarbeiter:innen oft eine Hürde darstellen, weil sie Nachteile oder Repressalien fürchten. Diesen Befürchtungen ist das HinSchG entgegen getreten. Hinweisgeber:innen sind nun auch gesetzlich davor geschützt, dass Meldungen/  Hinweise sich nachteilig auswirken. Auch berufliche Repressalien, wie z.B. Suspendierungen, Versetzungen, Abmahnungen, Übergehen bei Beförderungen oder Kündigungen sind verboten.

2. Wie ist das Hinweisgebersystem umgesetzt?


Das digitale Hinweisgebersystem ist bei MUSTERUNTERNEHMEN eingerichtet. MUSTERUNTERNEHMEN  hat das Datenschutz- und Compliance Unternehmen HABEWI GmbH & Co. KG, Palmaille 96, 22767 Hamburg, www.hinweisseite.de beauftragt, das digitale Hinweisgebersystem zu betreuen. Herr Rechtsanwalt Sebastian Sudrow (HABEWI GmbH & Co. KG ) wird in der Rolle als Ombudsperson dort eingehende Hinweise entgegennehmen, an uns weiterleiten und die Kommunikation mit dem/der Hinweisgeber:in führen. Im Falle der Verhinderung erfolgt eine Vertretung durch Herr Rechtsanwalt Arne Platzbecker und/oder Herr Rechtsanwalt Reinher Karl (ebenfalls HABEWI GmbH & Co KG).

3. Wie funktioniert eine Meldung über das Hinweisgebersystem? 


Wenn Sie Missstände oder Verstöße in MUSTERUNTERNEHMEN melden wollen, klicken Sie am Ende der Seite bitte auf den Button "Neuen Hinweis abgeben". Auf der nächsten Seite wählen Sie bitte eine Kategorie, der Sie Ihren Hinweis zuordnen. Auf der nachfolgenden Seite müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie Ihre Meldung vertraulich oder ganz anonym abgeben möchten. Sie können Ihren Hinweis dann in Textform eingeben oder auch mündlich als Sprachnachricht aufnehmen. Zudem können Sie weitere Unterlagen hochzuladen. 

4. Welchen Schutz bietet das Hinweisgebersystem?


Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind. 
  • Der erste Ansprechpartner für Ihre Hinweise ist unsere Ombudsperson. Diese wird Ihre Hinweise ausschließlich an die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens bzw. eine dort auf die Vertraulichkeit verpflichtete Ansprechperson weiterleiten.
  • Das HInweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, anonyme Hinweise abzugeben
  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ombudsperson und im Nachgang an die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens bzw. eine dort auf die Vertraulichkeit verpflichtete Ansprechperson weitergeleitet, die Sie nicht selbst mitgeteilt haben. 
  • Ihre Meldung wird automatisch angepasst, indem doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben werden, um ggf. ihren persönlichen Schreibstil zu verschleiern. Eine inhaltliche Anpassung findet nicht statt
  • Sie können die Hinweise mit einer zeitlichen Verzögerung einreichen.
Wie Sie sich selber schützen
  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.